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Beim Lesen dieses Dokuments bitten wir um Kenntnisnahme folgender Begrifflichkeiten: Mit “wir“, “uns“, “unser“ wird “Blue Air Transport Aerian“ gemeint Mit “Sie“, “Ihnen“, “Ihr/Ihre“ wird jede Person gemeint, die in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll und die im Besitz eines elektronischen Flugscheins ist, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder. (beachten Sie auch die Definition von „Fluggast“)
“JOR“, “OB“ stehen für den Airlinecode, der die Fluggesellschaft kennzeichnet.
“Flugstrecke“ - ein einfacher Flug einer bestimmten Flugroute, in einer Richtung, Hin- oder Rückflug (z. B. Bukarest-Rom) “Flugroute“ stellt den für einen Fluggast erworbenen elektronischen Flugschein dar und kann eine oder mehrere Flugstrecken enthalten.
“Autorisierter Vertreter“ ist die Bezeichnung für einen Verkaufsvertreter, der von uns bestellt wurde, um uns im Verkauf von Dienstleistungen im Luftverkehr zu vertreten.
“Gepäck” stellt die Kleidung und weitere persönliche Güter eines Fluggastes dar, die dieser während seiner Reise benötigt. Falls es nicht anders bestimmt wurde, besteht es sowohl aus dem Handgepäck als auch aus dem aufgegebenen Gepäck.
“Aufgegebenes Gepäck“ ist das Gepäck, das nach Abgabe bis zum Endreiseziel seitens der Fluggesellschaft in Verwahrung genommen wird und für welches einen Gepäckschein ausgestellt wurde. Das aufgegebene Gepäck enthält alle Gepäckstücke, die gewogen, mit einem Gepäckschein versehen wurden und in den Gepäckraum des Flugzeugs gelagert wurden.
“Gepäckschein” ist ein Dokument, das ausschließlich für das aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wurde.
Mit “Gesellschaft” wir jede andere Fluggesellschaft gemeint als uns.
“Handgepäck“ ist das Gepäck, das in die Flugzeugskabine mitgeführt werden darf und wofür allein der Fluggast die Haftung übernimmt.
“Check-In” ist die von der Fluggesellschaft angegebene Frist, die für die Erledigung aller Formalitäten wie die Überprüfung der Reiseunterlagen, Ausstellung der Gepäckscheine und der Bordkarte bzw. des Boarding Passes notwendig ist.
“Vertragsbedingungen“ sind die Bestimmungen, die im elektronischen Flugticket enthalten sind und zusammen mit diesem ausgehändigt wurden, als solche gekennzeichnet sind und die vorliegende Beförderungsbedingungen einschließen.
“Abkommen“ stellt eine der folgenden Anwendungsinstrumente dar: das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften in Bezug auf den internationalen Lufttransport, das am 12.10.1929 in Warschau unterzeichnet wurde (ab jetzt unter dem Begriff “Warschauer Abkommen“ aufgeführt); Warschauer Abkommen, geändert durch das Haager Protokoll vom 28. September 1955; Warschauer Abkommen, ergänzt durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975); Warschauer Abkommen, ergänzt in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975); Warschauer Abkommen, ergänzt in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 4 von Montreal (1975); das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961); das Montrealer Abkommen (1999); Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004;
“Coupon“ steht für den elektronischen Coupon, der den Fluggast dazu berechtigt mit dem darin bezeichneten Flug zu reisen.
“Schaden“ umfasst Tod oder Verletzungen eines Fluggastes sowie Verlust oder Diebstahl des abgegebenen Gepäcks sowie andere Schäden, die im Zusammenhang mit der Gepäcksbeförderung oder anderen von uns erbrachten Nebenleistungen entstanden sind.
Mit “Tage“ sind Kalendertage gemeint. Der Tag, an dem eine Mitteilung zum Zweck der Benachrichtigung versandt wird, wird nicht gezählt. Für die Festsetzung der Gültigkeitsdauer eines elektronischen Flugscheins ist der Abflugtag relevant.
Mit “EG Verordnung“ ist die Verordnung Nr. 2027/97 des Europäischen Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen im Bezug auf mögliche Unfälle gemeint. “Euro” ist die Währung der Europäischen Gemeinschaft (EG) gem. Art. 207 und 209 des Übereinkommens von Rom. “Elektronischer Coupon“ steht für einen in unserer Datenbank gespeicherten Flugcoupon, der elektronisch ausgestellt wurde oder für ein anderes Dokument in der besagten Datenbank. “Elektronischer Flugschein” ist die von uns oder in unserem Namen auf dem elektronischen Coupon eingetragene Flugroute. Dieser enthält den Namen des Fluggastes, seine Reiseroute, die Flugnummer, das Flugdatum, den Flugpreis, die anfallenden Gebühren, etc.
“Buchungscode oder ID“ ist ein Zahlencode, bestehend aus mehreren Zahlen, das nach Ihrer oder der von unserem autorisierten Vertreter abgeschlossenen Buchung bzw. Erwerb des elektronischen Flugscheins, generiert wurde. Der Buchungscode dient ausschließlich Ihrer Identifikation im Buchungssystem für den gebuchten Flug.
“Übergepäck“ bezeichnet den Teil des Gepäckgewichts, der die zugelassene und im Flugschein eingetragene Freigrenze überschreitet. “Höhere Gewalt” bezeichnet unübliche und unvorhersehbare Ereignisse jenseits Ihrer oder unserer Kontrolle, deren Folgen selbst bei äußerst gehöriger Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.
“Fluggast” ist jede Person, die einen elektronischen Flugschein besitzt und infolgedessen in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder. (Beachten Sie auch die Definition von “Sie“, “Ihr/Ihre“, “Ihnen“).
“Unbegleiteter Minderjährige (UM)” bezeichnet eine Person im Alter von 6 und 14 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reist.
“Flugcoupon“ bezeichnet den Bestandteil des von uns oder in unserem Namen ausgestellten elektronischen Flugscheins, der Ihre Reiseroute enthält und Ihnen ausgehändigt wird.
“SZR” bezeichnet das Sonderziehungsrecht, das vom Internationalen Währungsfond in bestimmten Zeitintervallen neu festgelegt wird und dessen entsprechender Wert in verschiedenen Währungen in Financial Times veröffentlicht wird. (Bei der ersten Veröffentlichung des SZR lag sein Wert bei ca. USD 1,2/ EURO 1,17/ LEI 48.102.)
“Tarif“ bezeichnet die von uns veröffentlichten Flugpreise und Gebühren.
“Internetseite” bezeichnet folgende Internetseiten: www.blueairweb.com, www.blueair.ro, oder www.zboruri-ieftine.ro, die wir zur Verfügung gestellt haben, um Ihnen eine Onlinebuchung zu ermöglichen.
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2.1 Allgemeine Bestimmungen Mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 2.2, 2.4 und 2.5 sind die Beförderungsbedingungen nur auf die von uns durchgeführten Fluggäste- und Gepäckbeförderung anwendbar sowie auf die Verantwortlichkeiten, die uns im Zusammenhang mit der gegebenen Luftfahrt entstehen könnten. Alle im elektronischen Flugschein, im Flugcoupon, im Gepäckschein oder in einem anderen von uns akzeptierten Reisedokument, enthaltene Beförderungsbedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Reisebedingungen. 2.2 Charterverkehr Erfolgt die Beförderung aufgrund eines Chartervertrags, sind die Beförderungsbedingungen nur dann anwendbar, wenn diese durch Bezugnahme oder anders im Chartervertrag oder im elektronischen Flugschein einbezogen wurden. 2.3 Anwendbares Recht Die Beförderungsbedingungen sind nur anwendbar, wenn diese unseren Tarifen und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sollte eine der Bestimmungen aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im Ganzen hiervon unberührt. 2.4 Vorrangiges Recht Sollten sich Unstimmigkeiten zwischen den Beförderungsbedingungen und anderen Bestimmungen, die wir im Zusammenhang mit bestimmten Themen aufstellen könnten, ergeben, haben diese Beförderungsbedingungen Vorrang. 2.5 Bedingungsänderungen Die Blue Air Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Reisebedingungen zu ändern, unter der vorläufigen Meldung dieser Änderungen durch deren Veröffentlichung auf der Webseite, im Abschnitt “Wichtige Meldungen“ und “Allgemeine Reisebedingungen“.
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3.1 Allgemeine Bestimmungen 3.1.1 Der elektronische Flugschein, die Beförderungsbedingungen, die Tarife, unsere Beförderungsbestimmungen sowie die auf unsere Webseite aufgeführten wichtigen Meldungen bilden zusammen die Bedingungen des Beförderungsvertrages, der zwischen Ihnen und uns abgeschlossen wird. 3.1.2 Befördert werden ausschließlich Fluggäste, die im elektronischen Flugschein namentlich aufgeführt sind. Der Fluggast ist verpflichtet, einen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), je nach Inlands- oder Auslandsflugziel mitzuführen. 3.1.3 Elektronische Flugscheine im Flexi-Tarif können für einen zukünftigen Flug unter der Bedingung einer Vorankündigung von mindestens 3 Stunden vor dem Abflug. 3.1.4 Elektronische Flugscheine sind nicht rückerstattbar.
3.2 Umbuchung 3.2.1 Die Gültigkeit des elektronischen Flugscheins erstreckt sich ausschließlich auf die im Flugschein ausgewiesene Reiseroute für den im Flugschein namentlich aufgeführten Fluggast, vom Abflugort bis zum Flugziel, für das ausgewiesene Reisedatum und den darin ausgewiesenen Flug. Der von Ihnen bezahlte Reisepreis entspricht unseren Tarifen und gilt für die im elektronischen Flugschein ausgewiesene Reise. Dies stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres Beförderungsvertrages mit Ihnen dar. Der im elektronischen Flugschein ausgewiesene Tarif gilt vorbehaltlich einer Tarifänderung seitens Blue Air vor Reisebeginn. 3.2.2 Für etwaige Änderungen Ihrer Flugdaten, ist es, gemäß unserer Beförderungsbedingungen, zwingend erforderlich uns rechtzeitig zu kontaktieren. Solche Änderungen können allerdings zu einer Neuberechnung des Tarifs und zu einer Zuschlaggebühr je nach Anwendbarkeitsbedingungen des Tarifs führen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den neuberechneten Preis anzunehmen oder Ihre im Flugschein ausgewiesene Ursprungsreiseroute zu behalten. Die Umbuchungsbestimmungen finden Sie im Detail in unseren Beförderungsbedingungen, die auf unsere Internetseite zu lesen sind oder Ihnen, auf Anfrage, zugesandt werden können. 3.3 Name und Adresse der Fluggesellschaft Unser Name kann im Flugschein mit unserem Airlinecode JOR, OB oder auf andere Weise abgekürzt worden sein. Die Anschrift unseres eingetragenen Firmensitzes finden Sie am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen. Der gesamte Schriftverkehr, wie Korrespondenz, Meldungen, etc. werden ausschließlich an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen angegebene Anschrift versendet.
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4.1 Tarife Die Tarife umfassen nur die Beförderung vom Flughafen des Ausgangsortes bis zum Zielflughafen. Nicht eingeschlossen im Flugpreis sind Bodentransportdienste bis zum/ab dem Flughafen oder zwischen Flughäfen. In Übereinstimmung mit unseren gültigen Tarifen wird Ihr Flugpreis auf Grundlage der am Buchungstag maßgeblichen Tarifen für den im elektronischen Flugschein ausgewiesenen Flugtermin und die im Flugschein ausgewiesene Reiseroute berechnet. Der im elektronischen Flugschein ausgewiesene Tarif gilt vorbehaltlich einer Tarifänderung vor Reisebeginn seitens Blue Air. Die Tarifänderung wird auf der Blue Air Webseite im Abschnitt “Nachrichten“ veröffentlicht. Unbegleiteten minderjährigen wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 50 EURO pro Flugstrecke berechnet. 4.2 Gebühren und sonstige Zusatzentgelte Sie sind verpflichtet Gebühren und Zusatzentgelte zu entrichten, die von der Regierung, von Luftfahrt Zivilbehörden oder durch den Betreiber eines Flughafens und Blue Air grundsätzlich erhoben werden. Bei der Zahlung des elektronischen Flugscheins erhalten Sie Informationen über die Gebühren und die Zusatzentgelte, die nicht im Tarif enthalten sind. Diese werden zum größten Teil im elektronischen Flugschein separat ausgewiesen. Gebühren und Zusatzentgelte, die im Luftverkehr erhoben werden, unterliegen einer permanenten Änderung und können auch nach Erwerb des elektronischen Flugscheins erhoben werden. Sollten sich die im elektronischen Flugschein ausgewiesene Gebühren oder Zusatzentgelte nach Erwerb des Flugscheins, jedoch vor Reisebeginn, erhöhen, müssen diese vom Fluggast entrichtet werden. Insofern zum Reisezeitpunkt weitere Gebühren entstehen sollten, sind Sie ebenfalls verpflichtet, diese zu entrichten. Informationen bezüglich der Erhöhung bestehender Gebühren und Erhebung weiterer Gebühren finden Sie auf unsere Blue Air Webseite, im Abschnitt “Nachrichten“ und/oder “Reisebedingungen“.
4.3 Währung Die Tarife, die Steuern, die Gebühren und die Zusatzentgelte sind zahlbar in der Hauswährung des Landes, in dem der elektronische Flugschein erworben wurde, wenn nicht durch uns oder unserem autorisierten Vertreter spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Buchung eine andere Hauswährung angegeben wird (z. B. aufgrund der Unmöglichkeit, die Landeswährung umzurechnen). Bei Fluggästen, die im Besitz einer Kreditkarte sind und deren Zahlungsverkehr eine andere Hauswährung als die des Abfluglandes vorsieht, erfolgt die Zahlung in der Hauswährung des Landes, in dem die Kreditkarte ausgestellt wurde, zuzüglich einer Zusatzgebühr. Für die Umrechnung der Fremdwährung in rumänische LEI (RON), nutzt Blue Air einen eigenen Währungskurs. Der eigene Währungskurs setzt sich aus dem BNR (Rumänische Nationalbank) Kurs + 2% zusammen, aufgerundet auf +0,05 RON oder 0.1 RON (z. B.: wenn 1 EURO gemäß angegebener Formel BNR Kurs+2% einem Betrag von 3,78 RON entspricht, wird Blue Air diesen Betrag auf 3,80 RON aufrunden). Fluggäste haben die Möglichkeit, die Zahlung in der Währung vorzunehmen, die ihnen vorliegt (EURO, USD oder RON), entweder in dem sie dem Blue Air Vertreter die gewünschte Währung bei der Zahlung des Flugscheins mitteilen, oder durch das Anklicken der gewünschten Währung im Falle einer Online Buchung.
4.4 Verwaltungsgebühren Bei Kreditkartezahlungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 EUR auf den Flugscheinpreis erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, eine angemessene Gebühr für alle Zusatzleistungen zu erheben, die nicht im elektronischen Flugscheinpreis enthalten sind, einschließlich der im Art. 5.4 vorgesehenen Anfragen bezüglich der persönlichen Daten, sowie der Anträge zur Ausstellung von Flugscheinduplikaten. Die Verwaltungsgebühr für den Kauf eines Tickets auf der Blue Air Internetseite von Kredit-oder Debitkarte Transaktionen beträgt 8 Euro / Passagier/ Flug-Segment. Die Gebühr wird auf den Endpreis des Tickets hinzugefügt werden. 4.5 Beträgt die Verwaltungsgebühr bei einem Flugscheinerwerb in den Blue Air Niederlassungen und wenn die Zahlung in Bar oder online erfolgt, 3 EUR pro Fluggast und Flugstrecke.
4.6 Wird Blue Air eine Gebühr in Höhe von 5 EUR pro Fluggast, Flugstrecke für alle über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice erfolgte Buchungen, erheben.
4.7 Ab dem 1. Juli 2010 haben die Passagiere die Möglichkeit zusammen mit dem Kauf des Tickets den VIP-Service für eine Gebühr in Höhe von 35 EUR/Passagier/Flugabteilung zu buchen, aber nur für die Flüge ab/ankommende Flüge zu Bukarest Baneasa (BBU). Dieser Service beinhaltet Zugang zum Protokollraum des Flughafen, Check-in-, Grenz- und unterschiedliche Eincheckformalitäten.
4.8 Die administrativ Kosten, die Kosten für die Sonderdienste sowie die Kosten von dem Kartenänderungen sind nicht erstattungsfähig.
4.9 Für Flüge ab Deutschland (Stuttgart-Bukarest; Stuttgart-Sibiu) nach 31. Dezember 2010 eine zusätzliche Steuer von 8 Euro / Passagier / Flugstrecke berechnet. Die Gebührwird auf den Endpreis des Tickets hinzugefügt werden.
4.10 For bookings made by travel agents, a fee of 2.5 Euro/passenger/segment will be applied. It will be added to the final price of the ticket and will be paid together with the fare of the tickets.
4.11 Starting with June 6th, 2011, Blue Air will charge a fee of 1 euro/passenger/itinerary, in order to cover irredeemable costs caused by delayed or canceled flights due to force majeure situations whose consequences could not be avoided even if Blue Air has taken every necessary precaution (for example, in case of: air traffic controllers strikes, closed air space due to volcanic ash, bad weather, etc.). From September 26th, 2011, the tax is 2 euro/passenger/itinerary.
4.12 The administrative fee for purchasing tickets from Blue Air agencies by credit/debit card is 2 EUR/passenger/flight segment, tax valid from October 1st, 2011. The same fee is valid for travel agencies for payments made by credit/debit card.
4.13 Because of the charges imposed by the European Union on carbon allowances, as of January 17th, 2012 a new tax is added: ETF (Emissions Trading Fee), of 1.5 Euro/ flight segment / passenger. This fee will be added automatically to the final price of the ticket.
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5.1 Buchungsbedingungen Die Buchung eines bestimmten Fluges gilt als bestätigt, sobald ein Buchungscode generiert wird. Bei einer telefonischen Buchung, erfolgt die Buchungsbestätigung per Post oder Email. Im Falle einer Onlinebuchung wird der Buchungscode am Ende der durchgeführten Buchung auf dem Bildschirm angezeigt. Es ist empfehlenswert, die angezeigten Informationen zu speichern, da Sie den Buchungscode für das Check-In benötigen. Eine Flugrückbestätigung Ihrerseits ist nicht erforderlich, wenn eine Buchungsnummer dafür generiert wurde. 5.2 Umbuchungen Alle Fluggäste, die bereits bezahlt haben, sind berechtigt, nach Erhalt der Buchungsbestätigung und bis zu 3 Stunden vor Abflug eine Umbuchung vorzunehmen. Die Umbuchungsgebühr beträgt 40 EUR pro Fluggast und Flugstrecke zuzüglich weiterer Preisunterschiede zwischen dem Ursprungstarif und den neuen, am Umbuchungsdatum geltenden Tarifen, Gebühren und Zusatzentgelte gem. unserer Reisebedingungen, wenn die Umbuchung online, auf unsere Webseite durchgeführt wird. Sollte die Umbuchung über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice oder in unseren Verkaufsniederlassungen erfolgen, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 EUR pro Fluggast und Flugstrecke zuzüglich weiterer Preisunterschiede zwischen dem Ursprungstarif und den neuen, am Umbuchungsdatum geltenden Tarifen, Gebühren und Zusatzentgelte erhoben.
Wenn Sie die Umbuchung online vornehmen, wird die Änderung für alle Fluggäste, die von dieser bestimmten Buchung betroffen sind durchgeführt. Sollten Sie eine Umbuchung für nur einen Teil der Fluggäste wünschen, ist es zwingend erforderlich, die Abteilung Buchungs- und Kundenservice zu kontaktieren. Namensänderungen sind innerhalb einer Reiseroute nicht mehr erlaubt, wenn das Datum der ersten Flugstrecke bereits verstrichen ist. Dies gilt für alle verbliebenen Flugstrecken der gebuchten Reiseroute. Eine Umbuchung des Reisedatums oder der Reiseroute auf einen günstigeren Tarif als der ursprünglich gebuchte ist nicht gestattet. Folglich ist ein etwaiger Differenzbetrag zwischen dem ursprünglich gebuchten Tarif und dem günstigeren Tarif, der am Umbuchungstag gelten könnte nicht rückerstattbar.
Blue Air übernimmt keine Gewährleistung für weitere Flugverbindungen oder Verbindungen mit anderen Verkehrsmitteln. Jede Planung hinsichtlich der besagten Verbindungen erfolgt auf Eigenverantwortung des Fluggastes. Eine Änderung der Reisedaten (Hinflug Datum, Rückflugdatum), sowie ab dem 01.06.2007 der Reiseroute und des Fluggastnamens ist gestattet, allerdings nur für die Tarifklassen, die eine solche Änderungsmöglichkeit vorsehen. Nicht gestattet sind jedoch Reiseroutenänderungen einer Inlandsflugstrecke mit einer internationalen Flugstrecke.
5.3 Zahlung Alle im Zusammenhang mit Ihrer Buchung stehenden Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zusatzentgelte werden mit Ausstellung der Buchungsbestätigung fällig und müssen vollständig bezahlt werden.
5.4 Persönliche Daten Ihre persönliche Daten werden für folgende Zwecke benutzt: Abschluss eine Flugbuchung, Erwerb und Ausstellung des elektronischen Flugscheins, Buchhaltung, Rechnungsstellung und Audit (inkl. Bonitätsprüfung) für administrative und juristische Zwecke, Statistiken, Optimierung des Serviceangebots, Erleichterung der Sicherheits-, Grenzen- und Zollverfahren und für die Datenübermittlung an die mit Ihrer Flugreise im Zusammenhang stehenden Regierungsbehörden. Des Weiteren können die besagten Daten zu Marketingstudienzwecke und von unseren Gesellschaften, die zur Blue Air Group gehören, eingesetzt werden. Zu den hier genannten Zwecken, berechtigen Sie uns, Ihre Daten nutzen zu dürfen und diese unseren Niederlassungen, unseren autorisierten Vertretern, den Regierungsbehörden, Datenverwaltungsgesellschaften, Kreditkartengesellschaften und Kreditkartenausstellungsinstituten sowie allen anderen Stellen, die die oben aufgeführten Dienstleistungen erbringen, zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie keine Informationen von uns oder unseren Partnergesellschaften wünschen, bitten wir um eine schriftliche Benachrichtigung Ihrerseits an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen vermerkte Anschrift. Für die korrekte Eingabe Ihrer Kontaktdaten zwecks des Erhalts der Buchungsbestätigung und des elektronischen Flugscheins sind allein Sie verantwortlich.
5.5 Sitzplatzverteilung Ein bestimmter Sitzplatz im Flugzeug kann nicht garantiert werden und Sie erklären sich bereit, jeden Sitzplatz, der Ihnen angeboten wird, anzunehmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, jeden bei der Buchung verfügbaren Sitzplatz gegen einer Gebühr in Höhe von 3 EUR pro Sitzplatz und Flugstrecke zu reservieren. Davon ausgenommen sind die Sitzplätze im Extra Leg Room, die gegen einer Gebühr in Höhe von 10€ pro Sitzplatz und Flugstrecke reserviert werden können. Wir behalten uns das Recht vor, eine Sitzplatzverteilung bereits nach erfolgtem Check-In vorzunehmen. Dies könnte sich aus operativen oder Flugsicherheitsgründen als erforderlich erweisen.
5.6 Verbindungen Unsere Flüge sind nicht auf weitere Verbindungsflüge ausgerichtet, weder auf unsere eigenen noch auf die anderer Fluggesellschaften. Die Verantwortung für alle von Ihnen gebuchten Verbindungsflüge obliegt ausschließlich Ihnen. Jeder Verbindungsflug ist mit einem eigenen Check-In verbunden. Wir empfehlen Ihnen, sicher zu stellen, dass Sie alle für einen Verbindungsflug erforderlichen Bedingungen erfüllen.
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6.1 Check-In Frist Damit eine rechtszeitige Durchführung der Check-In-, Zoll- und Boardingformalitäten gewährleistet werden kann, müssen Sie frühzeitig genug am Flughafen sein. Die Check-In Frist kann je nach Flug und Flughafen variieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicher zu stellen, dass Sie alle erforderlichen Reisebedingungen erfüllen. Die Check-In Schalter öffnen 2 (zwei) Stunden vor der geplanten Abflugzeit. Die letzte Check-In Möglichkeit besteht 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. Sollten Sie die Check-In Frist verpasst haben oder nicht alle erforderliche Dokumente mitführen, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Flugbeförderung zu verweigern und tragen für etwaige finanzielle Verluste, die sich aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels ergeben, keinerlei Verantwortung. Ab dem 25. März 2010 öffnen alle Check-In Schalter der internationalen Flughäfen: Bukarest-Baneasa, Sibiu und Bacau 3 Stunden vor der geplanten Abflugzeit für alle Flüge, die von den genannten Flughäfen starten. 6.2 Pflichten beim Check-In Beim Check-In sind Sie verpflichtet, den Flugschein, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder Reisepass (ja nach Erfordernis) vorzulegen, sowie das abzugebende und das Handgepäck zwecks Prüfung des Gepäcksgewichts und der Gepäcksmaßen auf Einhaltung der vorgegebenen Grenzen. 6.3 Allgemeines Sie sind verpflichtet, alle Gesetze, Bestimmungen und Anforderungen des Landes, in/aus dem Sie reisen, einzuhalten, sowie unsere Beförderungsbedingungen. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Beschaffung Ihrer erforderlichen Reisedokumenten oder für die Nichteinhaltung der besagten Gesetze, Anforderungen oder Anweisungen, über die Sie schriftlich oder in einer anderen Form informiert wurden. Ebenfalls, übernehmen wir keine Haftung für die Ihnen dadurch entstandenen Konsequenzen. 6.4 Reisedokumente Es liegt in Ihrer Verantwortung, für die Beschaffung, den Erhalt und die Vorlage aller erforderlichen Ein- und Ausreisedokumente, Gesundheits- oder anderer Unterlagen zu sorgen, die durch gesetzliche Bestimmungen oder Anweisungen für die Ein-/Ausreise in bestimmten Ländern erforderlich sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung jedes Fluggastes zu verweigern, dessen Reisedokumente der gesetzlichen Reisebestimmungen oder Anweisungen nicht entsprechen. 6.5 Verantwortlichkeiten bei der Einreise in ein fremdes Land Für den Fall, dass Zollbehörden des Einreiselandes, in dem Sie mit uns fliegen, Ihnen die Einreise verweigern und uns gleichzeitig verpflichten, Sie zum Abflugort zurückzufliegen, tragen Sie die volle Verantwortung. 6.6 Strafen, Bußgelder und andere Kosten Sollten wir auf Verschulden eines Fluggastes zur Zahlung von Strafen, Bußgelder oder anderer Kosten herangezogen werden, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Anweisungen oder anderer Reiseanforderungen der Ein-/Ausreiseländer, in denen der Fluggast reist oder sollten wir in diesem Zusammenhang verpflichtet werden, die erforderlichen Dokumente für diesen zu beschaffen, verpflichtet sich der Fluggast, dessen Verschulden dazu beigetragen hat, uns alle von uns dafür verauslagten Kosten und auf unsere Aufforderung zurückzuerstatten. Zur Deckung der Rückerstattung der uns entstandenen Kosten können wir jeglichen Flugscheinwert, der noch nicht eingelöst wurde oder sonstige Geldmittel, die sich in unserem Besitz befinden, verwenden. 6.7 Sicherheitsvorkehrungen Bestimmte Situationen erfordern aus Flugsicherheitsgründen oder auf Anforderung mancher Regierungs- oder Flughafenbehörden die Durchsuchung Ihrer persönlichen Güter und/oder Ihres Gepäcks, welcher Sie sich unterziehen müssen. 6.8 Boarding Formalitäten Nach den Check-In Formalitäten werden Sie über den Ort und die Urzeit informiert, wo Sie sich bezüglich der Zoll- und Boardingformalitäten vorstellen müssen. Um etwaige Verwirrungen oder Verzögerungen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, die Durchsagen am Flughafen zu beachten.
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Ab dem 1. Juli 2010 führt die Blue Air einen online Check-in-Service ein. Dieser Service ist am Anfang für alle Flüge ab Bukarest, Sibiu und Bacau verfügbar. Wegen den hohen Sicherheitsanforderungen ist der online Check-in-Service nicht für die Flüge nach Großbritannien verfügbar. Der online Check-in-Service ist kostenlos und setzt das Ausdrucken seitens des Passagiers der Bordkarte vor, die zusammen mit den Reisepapieren der Zollpolizei und der Sicherheitskontrolle am Tor vorgezeigt werden.
Ab dem 1. Juli 2010 wird eine Gebühr für den Check-in am Flughafen eingeführt, eine Gebühr in Höhe von 5 EUR, falls diese mit der Reservierung aus den eigenen Verkaufspunkten durch das Call Center gekauft wird, oder später durch unsere Webseite hinzugefügt wird, und 10 EUR wenn diese am Flughafen gekauft wird. Diese Gebühr ist nur für die Flüge ab Bukarest, Sibiu und Bacau gültig. Für die Flüge mit dem Ziel Großbritannien ist der Check-in am Flughafen kostenlos.
Der online Check-in-Service ist maximal 14 Tagen vor dem Abflugdatum verfügbar und minimal 3 Stunden vor dem Abflug. Falls Sie Gepäck für den Gepäckraum haben müssen Sie sich mindestens 90 Minuten vor dem Abflug an den speziellen Schaltern aus dem Flughafen für die Aufnahme der Gepäcke vorstellen. Falls Sie kein Gepäck für den Gepäckraum haben, können Sie sich mindestens 60 Minuten vor dem Abflug beim Bordtor vorstellen, wobei Sie die ausgedruckten Bordkarten aus dem online Check-in-Vorgang vorlegen müssen.
Achtung! Um Umständlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie die notwendige Zeit für die Übergangsvorgänge der Grenze und der Sicherheitskontrolle in Betracht zu ziehen.
Ebenso bitten wir Sie bei dem Ausfüllen der Daten folgende Sicherheitsfragen zu beachten: 1. Ist das Ihr Gepäck? 2. Haben Sie Ihr Gepäck selbst gemacht? 3. Hatte eine fremde Person Zugang zu Ihrem Gepäck? 4. Transportieren Sie Gute für andere Personen? 5. Haben Sie verbotene Gegenstände im Gepäck?
Behinderte Personen müssen sich weiterhin zwei Stunden vor Abflug am Tor vorstellen, obwohl der online Check-in-Service verwendet wird. Wenn Sie nicht die Bordkarte haben, müssen Sie zurück zum Check-in-Schalter, wobei Sie vorher eine Gebühr für das Anbordgehen beim Ticketschalter des Flughafens in Höhe von 10 EUR zahlen müssen. Wenn dies die begrenzte Zeit von 40 Minuten bis zum Abflug überschreitet, behalten wir uns das Recht vor den Check-in zu verweigern. Wir weisen noch einmal darauf hin, die notwendige Zeit für die Übergangsvorgänge der Grenze und der Sicherheitskontrolle in Betracht zu ziehen.
Falls Sie mit einem Kind reisen, setzt der online Check-in-Vorgang sowohl das Ausdrucken der Bordkarte für das Kind, als auch das Ausdrucken der Bordkarte für den Erwachsenen vor. Die Passagiere die nicht aus einem EU/EWG-Land stammen, müssen sich zum Check-in-Büro der Blue Air für die Überprüfung der Reisepapiere begeben, bevor Sie durch die Sicherheitskontrollen und über den Grenzpunkt gehen. Falls Sie diese Bestimmung nicht berücksichtigen, behalten wir uns das Recht vor das Anbordgehen zu verweigern.
WICHTIG! Nach beenden des online Check-ins ist keine Änderung des Namens oder Datums, oder das Hinzufügen anderer Dienstleistungen auf das Flugticket mehr möglich. Diese Änderungen können Sie im Flughafen vornehmen.
Der online Check-in-Vorgang sieht vor, dass Sie die aleatorische Zuschreibung eines Platzes im Flugzeug kostenlos annehmen. Falls Sie einen gewissen Platz buchen wollen, haben Sie diese Möglichkeit im Rahmen des online Check-in-Verfahrens vor versenden der Bordkarte, wobei die dazugehörigen Gebühren bezahlt werden müssen. Für die Passagiere die schon eine gewissen Platz gebucht haben, bleibt dieser erhalten, wobei die Verteilung aleatorisch sein wird für die, die diese Option nicht von Anfang an hatten.
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7.1 Das Recht, die Beförderung zu verweigern In folgenden Fällen behalten wir uns das Recht vor, Ihre Beförderung zu verweigern: 7.1.1 wenn Ihr Verhalten aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig wird und die Flugsicherheit beeinträchtigen könnte; 7.1.2 wenn Ihr Gesundheitszustand schlecht ist und Sie keine Empfehlung Ihres Arztes mitführen, dass Sie fliegen dürfen; 7.1.3 wenn Ihr Verhalten im Rahmen einer vergangenen Flugreise auffällig wurde und uns Gründe dafür vorliegen, dass eine Wiedeholungsgefahr diesbezüglich besteht; 7.1.4 wenn Sie sich weigern, unsere Bedingungen hinsichtlich des Inhaltes, der Form und der Maße Ihres Gepäcks zu erfüllen; 7.1.5 wenn Sie sich weigern, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen oder die Sicherheitskontrolle Ihres Gepäcks verweigern; 7.1.6 wenn Sie die am Abflugdatum gültige Flugpreise, Steuern, Gebühren oder Zusatzentgelte, die im Zusammenhang mit dem gebuchten Flug stehen, nicht vollständig bezahlt haben; 7.1.7 auf Anforderung der Grenzbehörde, wenn Sie nicht alle erforderlichen Aus-/Einreisebedingungen erfüllen; 7.1.8 wenn Sie uns einen elektronischen Flugschein vorlegen, der auf illegaler Weise beschaffen wurde, von einer anderen Gesellschaft als von uns oder von nicht autorisierten Vertretern, oder welcher uns bereits als Diebstahl oder Verlust gemeldet wurde, oder wenn es sich dabei um eine Fälschung handelt, oder wenn Sie sich nicht als der im Flugschein ausgewiesenen Fluggast ausweisen können; 7.1.9 wenn Sie unsere Flugsicherheitsbestimmungen nicht einhalten; 7.1.10 wenn Sie unseren Mitarbeitern der Flug- oder Bodenbesatzung gegenüber Drohungen aussprechen oder beleidigend werden; 7.2 Besondere Unterstützung 7.2.1 Die Beförderung von Personen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen Personen, die besondere Unterstützung benötigen, hängt von einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung mit uns ab. Wir erklären uns bereit, unbegleitete Minderjährige (UM) zu befördern, allerdings nur diejenigen im Alter von 6 und 13 Jahren und nicht mehr als 4 (vier) UM pro Flug. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 50 EUR pro Flugstrecke und UM erhoben. Hinsichtlich des Abschlusses aller Formalitäten sowie der Einhaltung der vereinbarten Klauseln für die Beförderung von unbegleiteten Kindern, ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns zwingend erforderlich.
7.3 Sonderbedingungen hinsichtlich der Beförderung von Schwangeren: 7.3.1 Bis zur 28. Schwangerschaftswoche, können Schwangere problemlos und ohneFlugtauglichkeitsbescheinigung befördert werden, unter der Bedingung, dass sie am Flughafen eine eidesstattlicheErklärung ausfüllen, in der bestätigt wird, dass die 28.Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. 7.3.2 Ab der 28. bis zur 36. Schwangerschaftswoche können Schwangere nur gegen Vorlage des Mutterpassesoder einer ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis, in der bestätigt wird, dass die Schwangerschaft ohne Kompliktionen verläuft. Darüber hinaus muss die Bescheinigung den voraussichtlichen Entbindungstermin, den Namen und die Tel. Nr. des Arztes enthalten. 7.3.3 Ab der 36. Schwangerschaftswoche ist eine Beförderung seitens Blue Air ausgeschlossen.
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8.1 Gepäckgewicht 8.1.1 Jeder Fluggast hat das Recht auf maximal vier abzugebende Gepäckstücke mit einer Maximalgröße von je 100x80x30 cm. Anfang 25. Juli 2011, die Gebühr für die Beförderung jedes abzugebenden Gepäckstücks beträgt 17 EUR pro Gepäckstück und Flugstrecke, wenn diese zum Zeitpunkt des Flugscheinerwerbs entrichtet wurde. Im Falle der Entrichtung dieser direkt am Flughafen, im Rahmen der Check-In Formalitäten, beträgt die Gebühr 30 EUR pro Gepäckstück und Flugstrecke. Das Maximalgewicht eines abzugebenden Gepäckstücks darf 32 kg nicht überschreiten. Das Gewicht der abzugebenden Gepäckstücke darf zwischen zwei oder mehreren Fluggästen weder kumuliert noch geteilt werden. Starting with July 7th, 2011, for children up to 2 years old (Infants), a
free checked-in baggage up to 32 kg is accepted. If a stroller of one
or more pieces is brought for the infant, it will be considered
checked-in baggage, and other baggage will be charged according to the
conditions of carriage for luggage for adults. Starting with November 1st, 2011, the fee for checked-in baggage will be charged according to the travel period, as follows: - in High Season (15 June - 15 September and 15 December - 15 January) the fee will be 20 euro/ passenger/ flight segment; - in Low Season (16 January - 14 June and 16 September - 14 December) the fee will be 17 Euro/ passenger / flight segment. The tax will be applied starting with the travel period 15 June - 15 September 2012. 8.1.2 Die Beförderung jedes Gepäcks, das die zugelassene Maximalgewichtsgrenze pro m² der Luftfrachträume des Flugzeugs überschreitet, das nicht gesichert oder schlecht verpackt ist, oder welches die Gepäcksbeförderungsbedingungen nicht erfüllt, kann verweigert werden. 8.2.1 Fahrräder dürfen nur als abzugebendes Gepäck befördert werden. In diesem Fall wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR pro Fahrrad und Flugstrecke erhoben. 8.2.2 Für die Beförderung von Golf-, Ski- und Wasserskiausrüstungen, deren Maximalgewicht 32 kg nicht überschreitet, wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR pro Fluggast und Flugstrecke erhoben. Die besagten Ausrüstungen erfordern eine ordnungsgemäße und flugtaugliche Verpackung in einer dafür vorgesehene Hülle. 8.3 Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden 8.3.1 Folgende Gegenstände dürfen in Ihrem Gepäck nicht mitgeführt werden: 8.3.1.1 Gegenstände, die das Flugzeug oder die Fluggäste zu gefährden geeignet sind, die in den technischen Anweisungen der “International Civil Aviation Organisation“ (ICAO) und der “International Air Transport Association“ (IATA), sowie in unseren Bestimmungen aufgeführt sind (Einzelheiten können gerne bei uns angefordert werden.) 8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen eines Staates, in/aus dem Sie reisen , verboten ist. 8.3.1.3 Gegenstände, die von uns aufgrund ihrer Form, Größe oder ihres Gewichts als gefährlich erachtet werden. Detailinformationen über die nicht erlaubten Gegenstände erhalten Sie auf Anfrage. 8.3.1.4 Radioaktives Material 8.3.1.5 Alle Waffen und Feuerwaffen sowie Munition, die nicht für Jagd- oder Sportzwecken angedacht sind. Eine Ausnahme stellen folgende Waffen dar: 8.3.1.5(a) Waffen und Feuerwaffen samt Munition, die zu Jagd- oder Sportzwecken und nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer Beförderungsbedingungen befördert werden können. Jedes Waffenteil muss einzeln, getrennt von der dazugehörigen Munition und ordnungsgemäß verpackt werden. Die Beförderung der Munition erfolgt gem. den Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung von gefährlichen Gegenständen der ICAO und IATA. Sowohl die Waffen als auch die Munition müssen beim Check-In deklariert werden. 8.3.1.5(b) Panoplie Waffen, Schwerter, Dolche und andere ähnliche Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer Beförderungsbedingungen befördert werden können. Diese müssen beim Check-In deklariert werden. 8.3.1.5(c) Haushaltsmesser und andere ähnliche Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer Beförderungsbedingungen befördert werden können. Diese müssen beim Check-In deklariert werden. 8.3.2 Ihr aufgegebenes Gepäck darf kein Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Laptops, andere persönliche elektronische Geräte, wichtige Dokumente, Urkunden, Reisepässe oder andere Ausweisdokumente. Die Nichtbeachtung dieser Anweisung Ihrerseits entlastet uns von jeder möglichen Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der aufgeführten Gegenstände, die während eines Flugmanövers oder während der Beförderung auftreten können. 8.4 Aufgegebenes Gepäck 8.4.1 Nach Abgabe Ihres aufzugebenden Gepäcks während des Check-Ins, übernehmen wir die Verwahrung des Gepäcks und stellen für jedes Gepäck eine Gepäckerkennungsmarke aus. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Namen einschließlich Anschrift und einer Telefonnummer, an welcher Sie erreicht werden können, auf das aufgegebene Gepäck zu vermerken. 8.4.2 Das aufgegebene Gepäck wird im gleichen Flugzeug wie Sie befördert. Sollte dies aus Gründen, die nicht von unserem Willen abhängen, nicht möglich sein, verpflichten wir uns, dieses zu Ihrem im elektronischen Flugschein ausgewiesenen Endziel so schnell wie möglich zu befördern. 8.4.3 Die Flughäfen in Catania und Neapel erheben eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR für die Entrichtung der Gepäckgebühren vor Ort. Die Gepäckgebühr kann an jeder Blue Air Agentur entrichtet werden. 8.5 Handgepäck 8.5.1 Sie sind berechtigt, ein einziges Handgepäck mitzuführen, das ein Maximalgewicht von 7 kg sowie eine Maximalgröße von 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf einen Laptop, dessen Maximalgröße die Maßen von 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf. 8.5.2 Achtung! Für Abflüge Flughafen Luton (Großbritannien), müssen Sieberücksichtigen, dass nur ein Gepäckstück pro Person erlaubt ist, der Laptop ist als einim Gepäck zu nehmen und müssen aus dem Gepäck für die Sicherheitskontrolle genommen werden. Für weitere Informationen zu dieser Seite gehen: http://www.london-luton.co.uk/en/content/3/152/security.html! 8.5.3 Musikinstrumente, die aufgrund ihrer Form oder ihres Volumens im Sinne von Art. 8.5.1 nicht als gefährlich eingestuft werden, können als Handgepäck befördert werden. Sollten diese die zulässige Maße und/oder das zulässige Gewicht überschreiten, muss der Fluggast, je nach Verfügbarkeit, den Entgeltwert eines zweiten Sitzplatzes entrichten, damit eine sichere Beförderung des Instruments gewährleistet wird. 8.5.4 In the situation in which a passenger presents at the boarding gate a baggage that does not comply with the designated weight and size of the hand luggage, as stipulated in article 8.5.1, the passenger will be charged an additional fee of 50 Eur/baggage/passenger/flight segment, the baggage will be assumed and transported as a checked-in baggage. We reserve our right to refuse the transport of any passenger or baggage that does not comply with these terms and Blue Air will not be held accountable for any damage caused by the refusal of carriage. The fee will come in title starting April 1St 2011. 8.6 Abgabe und Ausgabe des aufgegebenen Gepäcks 8.6.1 Sie sind aufgefordert das aufgegebene Gepäck abzuholen, sobald Sie am Zielort angekommen sind. Sollten Sie Ihr Gepäck nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abholen, wird dieses von uns aufbewahrt und Ihnen dafür eine Aufbewahrungsgebühr berechnet. Sollte das Gepäck Ihrerseits nicht innerhalb eines Monats ab Ankunftsdatum abgeholt werden oder uns eine Reklamation diesbezüglich vorliegen, sind wir berechtigt, mit dem Gepäck nach Belieben zu verfahren, ohne Anerkennung jeglicher Haftungsansprüche Ihnen gegenüber. 8.6.2 Berechtigt zur Abholung des aufgegebenen Gepäcks ist ausschließlich der Eigentümer des Gepäcks und der Gepäckserkennungsmarke. 8.6.3 Das von uns aufbewahrte aufgegebene Gepäck, kann ausschließlich dem Eigentümer, bei Vorlage der Gepäckserkennungsmarke ausgehändigt werden, oder einer vom Eigentümer rechtlich bevollmächtigten Person. 8.7 Tiere 8.7.1 In der Flugzeugskabine ist nur die Beförderung von kleinen Haustieren der Kategorie PET erlaubt, die inkl. Transporttasche nicht mehr als 6 kg überschreiten dürfen. Diese können Katzen oder Hunde sein, die in speziellen Transporttaschen befördert werden. Der Besitzer verpflichtet sich, die Transporttasche auf seinem Schoss oder unter dem vorderen Sitz während des gesamten Flugs zu halten. In diesem Fall wird eine Tierbeförderungsgebühr in Höhe von 35 EUR pro Tier und Flugstrecke erhoben, wenn der Flugschein online, auf der Blue Air Webseite erworben wurde. Sollte der Flugscheinerwerb über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice oder am Flughafen erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR pro Tier und Flugstrecke erhoben. 8.7.2 Im Gepäckraum können auch Haustiere mittlerer Größe in Standardboxen und gem. den IATA Bestimmungen befördert werden, allerdings nicht mehr als drei Tiere pro Flug. In diesem Fall wird eine Tierbeförderungsgebühr in Höhe von 75 EUR pro Tier inkl. Transportbox/ Flugstrecke erhoben, wenn der Flugschein online, auf der Blue Air Webseite erworben wurde. Sollte der Flugscheinerwerb über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice oder am Flughafen erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 100 EUR pro Tier/ Flugstrecke erhoben. Tier + Käfig =
maximal 32kg.8.7.3 Für die Beförderung von Haustieren innerhalb eines EU Staates, ist die Erfüllung folgender Bedingungen zwingend erforderlich: - die Tiere müssen mittels eines elektronisch ablesbaren Mikrochips gekennzeichnet werden; - sie müssen einen Gesundheitsausweis mitführen; - sie müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen; - sie müssen ein Tierärztliches Gesundheitszeugnis mitführen. 8.7.4 Auf Flüge nach Großbritannien und Irland ist die Beförderung von Tieren weder in der Flugzeugskabine noch im Gepäckraum erlaubt. 8.7.5 Um die anderen Fluggäste nicht zu stören, werden den Fluggästen in Begleitung eines Haustiers die Sitzplätze in der vorletzten Reihe zugewiesen. 8.8 Menschliche Überreste 8.8.1 Die Beförderung menschlicher Überreste wird auf keinem Flug gestattet. 8.8.2 Die Beförderung von Urnen kann nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns gestattet werden. 8.9 Waffen und Munition 8.9.1 Um eine Waffe mitführen zu dürfen, benötigen Sie einen Waffenschein. Die Waffe wird nicht geladen und gesichert im aufgegebenen Gepäck befördert. Die Munition wird separat verpackt und ebenfalls im aufgegebenen Gepäck befördert. 8.9.2 Die Beförderungsgebühr / Waffe/ Sträcke beträgt 60 EUR und kann beim Check-In entrichtet werden. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, die Bestimmungen hinsichtlich des Gewichts, der Maßen und der Gebühren für die Gepäckbeförderung auf alle Blue Air Flüge, vor dem Reisebeginn zu ändern, unter Vorbehalt der Verkündung dieser Änderungen auf der Webseite des Unternehmens im Abschnitt “Wichtige Meldungen“ und “Reisebedingungen“.
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9.1 Flugpläne 9.1.1 Unser Flugplan wird im Buchungssystem, in Flugblätter oder in anderen Darstellungsformen veröffentlicht. Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Jede mögliche Änderung, die in unserem Flugplan auftritt, wird im Buchungssystem eingetragen. 9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung bestätigen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zum Buchungszeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, verpflichten wir uns, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Sollte sich nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan ergeben und sollte es uns nicht möglich sein, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes. 9.2 Annullierungen, Umleitungen, Verspätungen 9.2.1 Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verspätung Ihrer Beförderung zu vermeiden. Um die Annullierung eines Fluges zu vermeiden, sind wir unter außergewöhnlichen Umständen berechtigt, einen Flug in unserem Auftrag von einer anderen Fluggesellschaft durchführen zu lassen. 9.2.2 Abgesehen von Sachverhalten, die im Abkommen anderweitig geregelt werden, werden wir im Falle einer Flugannullierung oder Verzögerung eines Fluges wie folg vorgehen: 9.2.2.1 Wir werden Sie mit unserem erst verfügbaren Flug zu Ihrem Bestimmungsort befördern, ohne dass Ihnen zusätzliche Gebühren entstehen und, wenn notwendig, werden wir die Gültigkeit Ihres elektronischen Flugscheins verlängern. 9.2.2.2 Wir werden Sie auf den Flügen anderer Fluggesellschaften befördern, wenn der Flug unsererseits annulliert wird, außer in Situationen, die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. 9.2.2.3 Sollten Sie in diesem Fall mit keiner der in den Artikeln 9.2.2.1 und 9.2.2.2 aufgeführten Alternativen einverstanden sein, bleibt uns keine weitere Möglichkeit übrig, als Ihnen den bezahlten Flugpreis zurück zu erstatten. Unsere Haftung endet folglich mit der Rückerstattung des Flugpreises.
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10.1 Gemäß vorliegender Bedingungen, sind alle elektronischen Flugscheine grundsätzlich nicht rückerstattbar. Ein elektronischer Flugschein kann, je nach Verfügbarkeit für einen anderen Flug in der gleichen oder in einer höheren Tarifstufe umgebucht werden. Die Umbuchung erfordert die Entrichtung einer Umbuchungsgebühr sowie eines möglichen Differenzbetrags zur ursprünglich gebuchten Tarifstufe. Detaillierte Informationen finden Sie in unsere Beförderungsbedingungen auf unsere Internetseite, oder können Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Wir bitten Sie, vor dem Erwerb eines elektronischen Flugscheins die Zahlungsmodalitäten zu überprüfen. 10.2 Sollten wir unserer Beförderungsverpflichtungen gem. des abgeschlossenen Beförderungsvertrags nicht nachkommen können, wird Ihnen, gem. dieses Artikels, der Gesamtpreis oder einen Teil davon zurückerstattet. 10.2.1 Der gesamte im Flugschein ausgewiesene Flugpreis wird Ihnen zurückerstattet, wenn der Flug unsererseits annulliert wird und wir Ihnen in diesem Zusammenhang keine Alternative anbieten können. 10.2.2 Sollte nur eine Flugstrecke der im Flugschein eingetragenen Flugroute annulliert werden, ergibt sich der zu erstattende Teil aus dem Differenzbetrag zwischen dem entrichteten Gesamtentgelt und dem auf die nicht beanspruchte Flugstrecke anwendbaren Tarif. 10.2.3 Rückerstattungen erfolgen ausschließlich an Personen, die im elektronischen Flugschein namentlich geführt sind oder an diejenigen, die den Flugschein bezahlt haben, gegen Vorlage des nicht beanspruchten Flugscheins oder Coupons und der dazugehörigen Quittung. 10.2.4. Alle Rückerstattungsanforderungen müssen schriftlich erfolgen und an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen vermerkte Anschrift eingereicht werden. 10.3 Währung Die Rückerstattung erfolgt in derselben Währung, in der die Bezahlung des Flugscheins erfolgte. 10.4 Gebühren für Kreditkarteneinsatz Die Gebühren, die im Zusammenhang mit einen Kreditkartenzahlung erhoben werden, sind nicht rückerstattbar, außer im Falle einer Flugannullierung unsererseits. 10.5 Alternative zur Rückerstattung Falls Sie eine alternative Rückerstattungsform in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen dieses Artikels sinngemäß auf die Alternative zur Rückerstattung angewendet. 10.6. CREDIT
A credit (voucher) represents a discount that Blue Air offers you when purchasing new tickets with our company.
The validity of the credit includes the available flight schedule and can be used up to the end of this flight schedule.
There is no physical or electronic credit; it will be used only as means
of payment when booking new tickets and/or Blue Air services.
Tickets for which credit is approved will have a comment in accordance
with the stipulations provided by email. To make use of the credit you
must contact us by phone: CALL CENTER numbers available here,
and tell us the reservation number of the tickets with approved credit.
The difference between the price of the tickets you are going to buy
and the credited amount will be paid with a Visa or MasterCard,
activated for online payments.
If you want to benefit from credit and contact a Blue Air operator that
offers you a price quotation, you must know that that price is not fixed
and can vary depending on the availability of fare classes in the
system.
Any credit agreement represents a special situation that requires an
approval from the Blue Air company. Once a credit is approved, its value
will not be reimbursed.
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11.1 Allgemeines 11.1.1 Falls Ihr Verhalten an Bord des Flugzeugs, unserer Meinung nach, das Flugzeug, eine Person oder Eigentum an Bord in Gefahr bringen oder die Besatzung an der Durchführung ihrer Pflicht während des Fluges hindern oder die Anweisungen der Besatzung missachten, einschließlich der Anweisungen in Bezug auf Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, oder falls Sie mit Ihrem Benehmen Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen bei anderen Fluggäste oder der Besatzung verursachen, dürfen wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein Andauern solches Verhaltens zu verhindern, einschließlich körperlicher Immobilisierung. Sie können von Bord gebracht werden und eine weitere Beförderung zu einem anderen Ort kann Ihnen jederzeit verweigert werden. Darüber hinaus können Sie für die an Bord des Flugzeugs begangenen Straftaten rechtlich belangt werden. 11.1.2 Falls wir infolge Ihres Benehmens uns gezwungen sehen, ein anderes Ziel anzufliegen, als geplant, um Sie von Bord weg zu befördern, sind Sie verpflichtet, uns alle mit der Notlandung verbundenen Kosten, sowie eventuelle Geldstrafen, die uns von Behörden des Landeortes auferlegt werden, zurückzuerstatten. 11.1.3 Um Missverständnisse zu vermeiden, wird Ihnen nicht gestattet, alkoholische Getränke zu verzehren, die nicht am Bord des Flugzeugs gekauft wurden. Wir behalten uns das Recht vor, das Ausschenken oder den Verkauf alkoholischer Getränke allen Fluggästen an Bord des Flugzeugs, die sich bereits in einem alkoholisierten Zustand befinden, zu verweigern. 11.2 Elektronische Geräte Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs, einschließlich Mobiltelefonen, Laptops, mobilen Aufzeichnungsgeräten, tragbaren Radios, CD-Playern, elektronischen Spielen oder Übermittlungsgeräten, einschließlich ferngesteuertem Spielzeug verbieten oder beschränken.
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Falls wir in Ihrem Namen und für Sie Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen mit Dritten treffen, um Ihnen andere Dienstleistungen als die Beförderung anzubieten oder falls wir ein Ticket oder einen Voucher in Bezug auf Beförderungen oder Dienstleistungen (außer der Luftbeförderung), die durch Dritte angeboten werden, wie z. B. Hotel- oder Mietwagenreservierungen, ausstellen, handeln wir ausschließlich als Ihr Vertreter. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten und wir haften nur für Schäden, die von uns durch grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss solcher Vertragsvereinbarungen verursacht wurden.
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13.1 Allgemeines 13.1.1 Für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente uns Visa sind Sie allein verantwortlich. 13.1.2 Für mögliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit der Nichtbeschaffung erforderlicher Reisedokumente entstehen könnten, übernehmen wir keine Haftung. 13.2 Reisedokumente Vor Reiseantritt müssen Sie alle Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- oder andere Dokumente, die per Gesetz, Vorschriften, Verordnungen, oder Anforderungen des betreffenden Landes verlangt werden, vorlegen und uns erlauben, von diesen Fotokopien zu erstellen und einzubehalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, falls Sie diesen Anforderungen nicht nachkommen und Ihre Reisedokumente nicht vollständig sind. 13.3 Einreiseverbot Sollte Ihnen die Einreise in ein Land verweigert werden, sind Sie dafür verantwortlich, uns die Kosten sowohl für eventuelle Geldbußen und Gebühren, die uns von den Regierungsbehörden des entsprechenden Landes auferlegt werden, zu erstatten, als auch die Kosten, die für Ihre Beförderung aus diesem Land anfallen. Der von Ihnen bezahlte Preis für die Beförderung zu dem Ort, an dem die Einreise verweigert wurde, wird von uns nicht erstattet. 13.4 Verantwortung der Fluggäste für Geldbußen, Haftungskosten, etc. Sollten wir auf Verschulden eines Fluggastes zur Zahlung von Strafen, Bußgelder oder anderer Kosten herangezogen werden, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Anweisungen, Verordnungen oder anderer Reiseanforderungen der Ein-/Ausreiseländer, in denen der Fluggast reist oder mit der Unmöglichkeit der Vorlage aller erforderlichen Dokumente, verpflichtet sich der Fluggast, dessen Verschulden dazu beigetragen hat, uns alle von uns dafür verauslagten Kosten und auf unsere Aufforderung zurückzuerstatten. Zur Deckung der Rückerstattung uns entstandener Kosten können wir jeglichen Flugscheinwert, der noch nicht eingelöst wurde oder sonstige Geldmittel, die sich in unserem Besitz befinden, verwenden. 13.5 Zollkontrolle Auf Anforderung des Zollpersonals oder einer anderen Regierungsbehörde, müssen Sie sich einer Zollkontrolle Ihres Gepäcks unterziehen. Wir sind in keinster Weise dafür verantwortlich, wenn Ihnen im Rahmen dieser Kontrolle einen Schaden durch Verlust oder Zerstörung Ihrer Güter oder durch die Nichteinhaltung dieser Anforderungen entsteht. 13.6 Sicherheitskontrolle Vor dem Boarding sind Sie verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle unterzuziehen, inkl. einer Sicherheitskontrolle Ihres Gepäcks. 13.7 Unterbrechung des Flugs aufgrund eines Notfalls Wenn Sie während des Flugs erkranken und wir die Notwendigkeit sehen, in Ihrem Interesse den nächstmöglichen Flughafen anzufliegen, damit Ihnen die erforderliche medizinische Hilfeleistung gewährt werden kann, haften Sie für alle dadurch entstandenen Kosten, sprich für alle Behandlungskosten, die Aufenthaltskosten Ihrer Begleitpersonen, sowie die Kosten für eine weitere Flugbeförderung von dem Notlandeort zu Ihrem Bestimmungsort. Wir empfehlen Ihnen, eine Auslandsreisekrankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer Ihrer Reise abzuschließen. 13.08 Persönliche Daten Der Fluggast oder der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name; Email Adresse; Telefon; etc.) zur Ermöglichung der Onlinebuchung genutzt und gespeichert werden.
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In order to comply with the community law concerning the right of entry into the EU Member States, a number of clarifications are needed. The Directive 2004/38/EC of the European Parliament and the Council from the 29th of April 2004 concerns the right to free movement and residence within Member States for Union citizens and their family members. Article 2 states: 1. "Union citizen" means any person having the nationality of a EU Member State; 2. "family member" means: (a) spouse; (b) the partner with whom the Union citizen has contracted a registered partnership, under the legislation of a Member State, if, according to the legislation of the host Member State, registered partnerships are considered to be equivalent to marriage and in accordance with relevant legal requirements of the host Member State; (c) direct descendants aged between 0-21 years or who are dependent on them, as well as direct descendants of the spouse or partner as defined in paragraph (b); (d) direct ancestors who are dependent on them and those of the spouse or partner as defined in paragraph (b); 3. "host member State" means the Member State in which a Union citizen moves in order to exercise their right to free movement and residence. Article 5 deals with the right to enter the territories of EU Member States and states: (1) Without prejudice to the provisions on travel documents applicable to national border controls, Member States shall allow entrance in the territory to Union's citizens holding valid identity cards or valid passports, and to their family members who are not nationals of a Member State and who hold valid passports. (2) Family members who are not nationals of a Member State shall only be required to possess a visa in accordance with Regulation (EC) no. 539/2001 or, if appropriate, in accordance with domestic legislation. As specified by Irish authorities, for non-Community citizens Romanian Residence Permits are not valid for travelling to Ireland. National passports are checked for those mentioned above. Irish regulations stipulate that they must possess valid visa to enter Ireland. For travels in the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, for non-EU citizens, an entry visa is required on the passport. For family members of EU citizens, within the meaning of Directive 2004/38/EC of the European Parliament, the visa can be obtained easily and free of charge if those family members address the embassy of the state of destination.
In accordance with article 5, paragraph 4, of Regulation (EC) No 562/2006 of the European Parliament and of the Council establishing a Community Code on the rules governing the movement of persons across borders (Schengen Borders Code), in conjunction with art. 2 of Decision 582/2008 regarding introducing a simplified regime for the control of persons at external borders based on unilateral recognition by Bulgaria, Cyprus and Romania of certain documents as equivalent to their national visas for the purpose of transit through their territories, a valid Schengen visa for Romania is recognized as equivalent to national visas for the purpose of transit. Also according to Article 6, paragraph 1, letter d of the Emergency Ordinance of the Romanian Government 194/12.12.2002 on the regime of foreigners in Romania "entry on the Romanian territory may be permitted to foreigners that present guarantees that will be allowed entry into the destination state or that will leave the territory of Romania, for foreigners in transit" In practice, in conjunction with Annex I of Regulation 562 result that the transition can be justified by the confirmation of an organized trip or any other appropriate document indicating the proposed travel program, a return ticket or a reservation which shows the journey from Romania to Moldova.
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14.1 Unsere Haftung richtet sich nach unseren Beförderungsbedingungen. Da unsere Haftung beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen, sich entsprechend und ausreichend für die geplante Reise zu versichern. Unsere Haftungsbestimmungen lauten wie folgt: Abgesehen von Sachverhalten, die in den gesetzlichen Vorschriften Rumäniens oder in den gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) geregelt werden, unterliegt unsere Flugbeförderung den im Abkommen vorgegebenen Bestimmungen und Haftungsbeschränkungen nur dann, wenn es sich dabei um einen internationalen Flug handelt und auf welchen die Bestimmungen des Abkommens anwendbar sind. Folgende Bedingungen gelten für alle unsere Flugbeförderungen, unabhängig davon, ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften Rumäniens oder der EG übereinstimmen oder nicht: 14.1.2(a) Unsere Schadensersatzpflicht für Schäden, bei deren Entstehung Sie durch Fahrlässigkeit mitgewirkt haben, führt zu einer Schadensersatzminderung gemäß der Vorschriften des anwendbaren Rechts. 14.1.2(b) Wir haften nur für Schäden, die während des Fluges oder auf Flugstrecken eintreten und immer nur dann, wenn unser Airline Code (JOR/0B) in dem Kästchen des elektronischen Flugscheins, in dem die Fluggesellschaft eingetragen wird, erscheint. 14.1.2(c) Wir haften nicht für den Verlust oder Abhandenkommen des Handgepäckinhalts, außer Ihr Handgepäck wurde von einem unserer Besatzungsmitglieder übernommen, um an einem anderen Ort, als der dafür vorgesehene, deponiert zu werden. 14.1.2(d) Unsere Haftung für den Verlust oder Abhandenkommen des Inhalts aus dem aufgegebenen Gepäck beschränkt sich auf 17 SZR pro Kilogramm. Beim Verlust oder Abhandenkommen des Handgepäckinhalts, liegt unsere maximale Haftungsgrenze bei 332 SZR pro Fluggast, unter Vorbehalt der Tatsache, dass wenn gem. gesetzlicher Bestimmungen eine andere Haftungsgrenze gilt, die letztgenannte angewendet wird. Sollte das aufgegebene Gepäckgewicht beim Check-In nicht registriert worden sein, wird Schadensersatz für das Standardgewicht von 32 kg geleistet. 14.1.2(e) Mit Ausnahme von Fällen, für die spezielle Bestimmungen vorliegender Bedingungen gelten, haften wir nur für Schadensersatzansprüche, die Ihnen gem. der im Abkommen geltenden Bestimmungen zustehen. 14.1.2(f) Wir haften nicht für Schäden an Güter, deren Beförderung im aufgegebenen Gepäck nicht gestattet ist im Sinne von Artikel 8.3, inkl. aller zerbrechlichen und leichtverderblichen Gegenstände, Wertgegenstände, wie Geld, Schmuck, Edelmetale, Laptops, persönliche elektronische Geräte, Dokumente, Wertpapiere, oder andere Güter, offizielle Dokumente, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster. 14.1.2(g) Der Beförderungsvertrag inkl. vorliegender Beförderungsbedingungen sowie Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen findet auf die gleiche Weise Anwendung für unsere autorisierte Vertreter und Angestellte wie für uns. Der Gesamterstattungsbetrag, den Sie von uns und von unseren autorisierten Vertretern sowie von unseren Angestellten beanspruchen, darf unsere Haftungsgrenze nicht überschreiten, insofern eine Haftung besteht. 14.1.2(h) Soweit nichts anderes ausdrücklich erklärt wird, kann keine der vorliegenden Beförderungsbedingungen einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung, die im Abkommen oder per Gesetz vorgeschrieben sind, annullieren. 14.1.2(i) Fluggäste übernehmen die volle Verantwortung für die Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen aller Blue Air Bestimmungsorte. Blue Air übernimmt dafür keine Haftung. 14.1.2 (j). Wenn Ihr Gepäck beschädigt wurde, wird das Unternehmen die Haftung auf 50 SZR begrenzt werden, wenn der Schaden teilweise und 100 SDR für Totalschaden.
SONDERVEREINBARUNGEN 14.2 Wird ein Fluggast aufgrund eines Unfalls an Bord eines Luftfahrzeuges unserer Fluggesellschaft oder das einer anderen Fluggesellschaft, die einen Flug in unserem Namen durchführt, oder während des Boardings getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt, gelten folgende Sondervereinbarungen: 14.2.1 Wir werden uns nicht auf die Haftungsbeschränkung des Artikels 22(1)des Abkommens oder auf eine andere ähnliche, gesetzlich geregelte Haftungsbeschränkung berufen; 14.2.2 Wir werden von keinem Schutz des Artikels 20 des Abkommens oder von einem ähnlichen gesetzlich geregelten Schutz Gebrauch machen, sofern der geforderte Schadensersatzbetrag 100.000 SZR nicht überschreitet. 14.2.3 Wir werden, ohne Verzögerung und innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Tage ab dem Feststellungsdatum der anspruchsberechtigten Person, Vorauszahlungen an die Person, die sich in unmittelbarer finanzielle Not befindet, leisten, jedoch verhältnismäßig zum Schadensersatzanspruch (der Auszahlungsbetrag wird im Todesfall 15.000 SZR pro Fluggast nicht unterschreiten). Eine Vorauszahlung stellt keineswegs eine Haftungsanerkenntnis dar und kann bei den nächsten Zahlungen gemindert werden, oder aber auch zurückverlangt werden, wenn der Schaden vom Fluggast selbst oder durch seine Mitwirkung verursacht wurde, oder wenn der Vorauszahlungsempfänger sich als nicht anspruchsberechtigte Person erweist. Folglich behalten wir uns das Recht vor, alle Verteidigungsformen, unabhängig davon, ob diese im Abkommen geregelt sind oder nicht, sowie alle Regressrechte inkl. aber nicht ausschließlich Beitrags- und Haftungsfreistellungsrechte, anzuwenden. 14.3 Im Bezug auf Vorauszahlungen, die gem. Artikel 14.2.3 erfolgen sollen oder in einer anderen Zahlungsform, deren SZR Betrag einem Eurogegenwert entspricht: 14.3.1 wird der Eurogegenwert an dem vom Internationalen Währungsfond festgesetzten Kurs für das entsprechende Datum umgerechnet; 14.3.2 Für den Fall, dass Rumänien noch kein Euro als Landeswährung zum gegebenen Zeitpunkt einführt, erfolgen alle Zahlungen in LEI oder durch die Umrechnung der rumänischen LEI in Euro, am gegebenen Umrechnungsdatum. 14.4 Wir versichern Ihnen, dass wir eine Haftungsversicherung pro Fluggast in Höhe von mindestens 100.000 SZR und nicht weniger als das von der Rumänischen Zivilbehörde vorgeschriebene Minimum, abgeschlossen haben. 14.5 Erfolgt die Flugbeförderung gem. dem rumänischen Gesetz und der gesetzlichen Bestimmungen der EG, können wir bei Schäden, die 100.000 SZR überschreiten, haftungsfreigestellt werden, wenn wir beweisen können, dass wir oder unsere Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren Vertretern unmöglich war, diese Maßnahmen treffen zu können.
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15.1 Schadensanzeigen 15.1.1. Insofern Sie uns nach unmittelbarer Entgegennahme Ihres Gepäcks keine Reklamation melden, gilt diese Tatsache als Beweis dafür, dass das Gepäck in einem guten Zustand und gemäß unserer Beförderungsbedingungen unsererseits abgegeben wurde, außer Gegenteiliges wird uns Ihrerseits nachgewiesen. Wenn Sie uns eine Reklamation hinsichtlich der Beschädigung Ihres Gepäcks melden möchten, muss die Reklamation unmittelbar nach Feststellung der Beschädigung, jedoch nicht später als 48 Stunden nach Gepäckentgegennahme eingereicht werden. Wenn Sie eine Reklamation bezüglich der Verzögerung Ihrer Gepäckausgabe einreichen möchten, muss diese innerhalb 7 Tage ab dem Datum, an dem das Gepäck abgegeben wurde, erfolgen. Alle Reklamationen bedürfen der Schriftform. Die Bearbeitungsfrist im Falle einer Reklamation hinsichtlich verlorener Gepäckstücke beträgt 45 Tage ab Einreichungsdatum der Reklamation, so dass eine Entschädigung innerhalb einer Frist von maximal 90 Tagen ab Einreichung der Reklamation erfolgt. 15.1.2. It is mandatory for passengers to complete a property irregularity report called PIR when any type of damage is noticed. 15.1.3. In case no PIR report is made on arrival at the airport or at the latest 48 hours after receiving the baggage, Blue Air will decline its responsibility for any subsequent claims on any damage found. 15.1.4. Blue Air will not be held responsible for luggage mistakenly identified by another passenger. The passenger who mistakenly identified the baggage is responsible for all costs incurred by both passengers involved. 15.1.5. If you wish to contact the Lost & Found department, you can do so at ll@infra-group.ro or phone numbers: +4021 208 00 24 / +40745 313 411. 15.1.6. Lost luggage can only be received at the airport. Lost luggage cannot be delivered to the home of the passenger.
15.2 Klagefristen Alle Schadensersatzansprüche verjähren, wenn sie nicht innerhalb 2 Jahren ab Ankunftsdatum am Bestimmungsort oder ab geplantem Ankunftsdatum oder ab dem Tag, an dem der Flug unterbrochen wurde, beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Die Bestimmung der Klagefristen obliegt dem Gericht, an dem die Verhandlung stattfindet.
15.3 Änderung und Nichtigkeit vorliegender Bedingungen Keiner unserer Angestellten oder Vertreter hat das Recht irgendeine der vorliegenden Beförderungsbedingungen zu ändern oder für nichtig zu erklären.
15.4 TIME OF RESPONSE TO COMPLAINTS Any complaint registered with our company, with all necessary evidence attached, will be settled within 30 days of receipt.
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Die Titel und Überschriften aller Artikel dieser Beförderungsbedingungen dienen allein der Orientierung und dürfen für die Auslegung des Textes nicht benutzt werden.
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Sofern nichts anderes im Abkommen oder in den geltenden Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anweisungen oder Aufforderungen bestimmt ist: (a) Vorliegende Beförderungsbedingungen unterliegen dem rumänischen Recht; (b) Alle Streitigkeiten, die sich zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit oder aus einer solchen Flugbeförderung ergeben, unterliegen der einfachen Gerichtsbarkeit der rumänischen Instanzen.
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The Travel Insurance service is offered by Solid Insurance, in
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To make a taxi reservation, during the ticket purchasing process, you should check the box next to the service, then after the payment, please fill out the TAXI REQUEST displayed on the booking confirmation page and then click the "send request" button. For the transfer, the Fly Taxi representative will be waiting for the customers in the Baneasa Airport – Aurel Vlaicu (Bucharest) at the exit from the Arrivals terminal, with an advertisement with the "Blue Air" logo. For suggestions and complaints, please contact the Fly Taxi company directly at the phone number: +4 0747.999.440 or e-mail address: office@taxifly.ro.
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